Erklärung zur Barrierefreiheit

1. Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website von:

donat manufaktur
Einzelunternehmen
Saalburgring 11
63110 Rodgau
Deutschland

Diese Erklärung gilt für den Online-Shop sowie alle zugehörigen Unterseiten.

2. Rechtsgrundlagen

Diese Website wird im Einklang mit folgenden gesetzlichen Vorgaben gestaltet:

  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

  • Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV)

  • EU-Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act)

Ziel ist es, digitale Angebote barrierefrei zugänglich zu machen.

3. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise vereinbar mit den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.

Wir bemühen uns, die Inhalte fortlaufend barrierefrei zu gestalten.

4. Maßnahmen zur Barrierefreiheit

Zur Verbesserung der digitalen Zugänglichkeit wurden folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Strukturierte Seitenhierarchie (Überschriftenstruktur)

  • Alternativtexte für Bilder (soweit technisch möglich)

  • Bedienbarkeit per Tastatur

  • Kontrastreiche Gestaltung

  • Responsive Design für mobile Endgeräte

  • Verständliche und klare Sprache

Die technische Umsetzung erfolgt über den Website-Anbieter Squarespace, der barrierefreie Funktionen bereitstellt.

5. Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen können einzelne Inhalte noch nicht vollständig barrierefrei sein:

  • Eingebundene Inhalte von Drittanbietern (z. B. Zahlungsanbieter oder Social Media)

  • Externe Plattformen wie Etsy

  • Inhalte sozialer Netzwerke wie Instagram und TikTok

  • Ältere PDF-Dokumente

Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu reduzieren.

6. Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen, können Sie uns kontaktieren:

donat manufaktur
Saalburgring 11
63110 Rodgau
Deutschland
E-Mail: donatgroup@web.de

Bitte beschreiben Sie möglichst genau, auf welcher Seite und bei welcher Funktion das Problem auftritt.

7. Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden.

Zuständige Behörde in Hessen:

Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1–7
35390 Gießen
Deutschland

8. Stand der Erklärung

Diese Erklärung wurde erstellt am: 03.03.2026
Letzte Aktualisierung: 04.03.2026